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Betreutes Wohnen

Betreute Seniorenwohnungen sind Wohnungen, die sich durch Standort, Zuschnitt und Ausstattung an den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen orientieren. Verbunden mit einem Betreuungsservice werden für die Bewohner dadurch Voraussetzungen geschaffen, möglichst lange ein selbständiges Leben führen zu können.

Jede Wohnanlage hat ihr eigenes Betreuungskonzept. Es beinhaltet grundsätzlich umfassende Hausmeisterleistungen. Recht unterschiedlich werden in den verschiedenen Anlagen dagegen hauswirtschaftliche, pflegerische und persönliche Hilfen angeboten. Unterschieden wird zwischen Grundleistungen für die eine monatliche Betreuungspauschale erhoben wird, und Zusatz- oder Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Die Bezahlung erfolgt hier durch Einzelabrechnung.

Insgesamt haben sich drei wesentliche Betreuungstypen entwickelt:

Betreuungstyp 1:
Eine Ansprechperson ist mehrfach unter der Woche zu bestimmten Zeiten im Haus erreichbar. Sie hält den Kontakt und vermittelt bei Bedarf die erforderlichen Hilfen.

Betreuungstyp 2:
Die Betreuung wird durch ein benachbartes Heim geleistet.

Betreuungstyp 3:
Die betreuten Wohnungen sind baulich in ein Heim integriert und werden von dort betreut. Neben der Betreuung unterscheiden sich auch Nutzung und Belegung bei den einzelnen Wohnanlagen erheblich. In der Regel wird vorausgesetzt, dass die Bewohner ein Mindestalter von 60 Jahren aufweisen. Die Belegung der Wohnungen wird teilweise über eine Wohnungsgesellschaft oder einen anderen Träger zentral geregelt, in anderen Anlagen erfolgt dies durch den einzelnen Wohnungseigentümer.

Unterschieden wird zwischen mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen – hier ist eine Mietobergrenze und teilweise eine Einkommensgrenze festgelegt – und frei finanzierten Wohnungen, die nach den allgemeinen Bedingungen des Wohnungsmarktes vermietet werden.

Betreute Seniorenwohnungen sollten...

  • möglichst zentral gelegen sein, so dass auch noch bei eingeschränkter Beweglichkeit die alltäglichen Besorgungen möglichst lange selbst erledigt werden können;
  • barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 gebaut sein. Die Wohnung selbst muss ohne Stufen erreichbar sein. Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung müssen so gestaltet sein, dass sie auch dann zugänglich und ohne Schwierigkeiten nutzbar ist, wenn eigene Kräfte nachlassen - z.B. beim Gebrauch von Gehhilfen oder eines Rollstuhls;
  • einen Betreuungsservice umfassen, der sich neben einem guten Hausmeisterdienst auch von dem Angebot der ortsüblichen Hilfsdienste deutlich abhebt, zum Beispiel durch eine regelmäßig erreichbare Ansprech- und Vertrauensperson.