Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn Sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?
Der Gesetzgeber stellt mit dem Zentralen Vorsorgeregister ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Zu Beginn des Jahres 2011 haben 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger die jeweilige Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.
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